Aktiengesellschaften bieten häufig eigene Anteile, sog. Belegschaftsaktien an die Mitarbeiter (Belegschaft) zum Kauf an. Der Kaufpreis liegt üblicherweise unter dem aktuellen Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, dürfen die Belegschaftsaktien vor dem Ablauf einer Sperrfrist nicht verkauft werden.