Ein Teil des Vermögens eines Fonds kann aus Bankguthaben bzw. Geldmarktpapieren bestehen, damit das Fondsmanagement in der Lage ist, flexibel auf Anlagechancen zu reagieren, sowie Rückgaben von Anteilen jederzeit bedienen zu können. Die Höhe der Liquidität wird durch die Vertragsbedingungen begrenzt und vom Ausschüttungstermin, den Anteilrückgaben und der Bösensituation beeinflusst. Laut KAGG darf ein Fonds - außer kurz nach der Auflegung - jedoch höchstens 49 Prozent Liquidität haben (Ausnahme: Geldmarkt/-nahe Fonds). Grundsätzlich wird aber nur ein geringer Teil an Barreserven benötigt.