Es gibt festgesetzte Bedingungen für die Börsenzulassung zum amtlichen Handel an einer Börse, z.B. orientiert an der Offenlegung von Jahresabschlüssen oder der Bonität einer Person / Firma. Im sog. Börsenprospekt werden die Informationen gesammelt und von der Zulassungsstelle der Antrag zur Börsenzulassung veröffentlicht.