Vor dem Börsengang ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen. Dieser Bericht enthält Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers. Insbesondere Nennbetrag der Emission, Verwendungszweck, Zweck und Umfang der Gesellschaft o. ä. Bei Neu-Emissionen dient der Börsenprospekt für eine kurze Veröffentlichung mit wichtigsten Angaben über Gesellschaft (Emittent) und Emissionsbedingungen. Dabei sind die Prospekte anlässlich einer Einführung zum Amtlichen Handel ausführlicher und unterliegen strengeren Anforderungen als diejenigen für eine Einführung in den Geregelten Markt.