Die Effizienz der Kapitalnutzung beim Erwerb von Optionsscheinen (ausgedrückt durch Omega) kann nur in Relation mit den "Kosten" eines Optionsscheins im Vergleich zum direkten Erwerb des Basiswerts (ausgedrückt durch das Aufgeld p. a.) angemessen beurteilt werden. Ein relativ hohes Aufgeld p. a. lässt sich nur rechtfertigen, wenn gleichzeitig auch das ausgewiesene Omega attraktiv ist. Unter vergleichbaren Optionsscheinen sollte daher derjenige präferiert werden, dessen Aufgeld p. a. / Omega einen niedrigen Wert ausweist.