Beim außerbörslichen Handel werden Geschäfte nicht über eine Börse sondern direkt zwischen zwei Vertragsparteien abgeschlossen.
Die Ausgestaltung eines außerbörslichen Geschäftes ist völlig frei. Beide Vertragsparteien können die Bedingungen des Geschäftes individuell verhandeln. Ein außerbörslicher Handel wird schriftlich fixiert, das heißt von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt.
Teilnehmer am außerbörslichen Handel sind vor allem institutionelle Marktteilnehmer, z. B. Banken. Damit ein außerbörslicher Handel zustande kommt, ist es notwendig, dass sich beide Vertragsparteien gegenseitig sehr gut kennen. Auch Privatpersonen können ein außerbörsliches Geschäft mit ihrer Bank vereinbaren; insbesondere Onlinebroker bieten diese Möglichkeit.
Vorteile:
individuell gestaltbar
keine Kosten für Börsenhändler oder Makler
Nachteile:
oft relativ aufwändiger Vertragsabschluss, aber bei Online-Brokern gibt es speziell für Privatinvestoren einfache bzw. komfortable Abschlussmöglichkeiten
Erfüllungsrisiko, dass der Vertragspartner aufgrund seiner finanziellen Situation das Geschäft nicht erfüllen kann.
Eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners ist erforderlich.
Werden Termingeschäfte über OTC abgeschlossen, ist deren Handelbarkeit aufgrund mangelnder Standardisierung stark eingeschränkt.