Ein Anteilseigner ist eine Person, welche durch den Kauf von Unternehmensanteilen Miteigentum am Grundkapital eines Unternehmens erwirbt.
Die Anteilseigner einer Aktiengesellschaft heißen Aktionäre. Sie erwerben Unternehmensanteile in Form von Aktien. Die Anteilseigner der GmbH heißen Gesellschafter.
Literatur:
Hax, Herbert. Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft. Göttingen: 2005. S. 43, 105