Als Anlage KAP bezeichnet man die Anlage der Einkommensteuererklärung, in dem ein Steuerzahler seine Kapitalerträge deklarieren kann.
Die Anlage KAP muss bei der Einkommensteuererklärung nicht in jedem Fall abgegeben werden, da die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch die Abgeltungsteuer grundsätzlich bereits abgegolten ist. Bestimmte Umstände, machen jedoch die Abgabe der Anlage KAP erforderlich. Dazu gehören z. B.:
Kapitalerträge, die generell keinem Steuerabzug unterlagen
Kapitalerträge von Kirchensteuerpflichtigen, die keinem Kirchensteuerabzug unterlagen
Antrag auf Günstigerprüfung durch den Steuerzahler
Gerade im letzteren Fall, der Günstigerprüfung, kann sich die Abgabe der Anlage KAP für den Steuerzahler lohnen, da er evtl. eine geringere Steuer zahlen muss.