Als Amtlichen Handel bezeichnet man den Handel besonders zugelassener Wertpapiere mit amtlicher Notierung an deutschen Börsenplätzen.
Der Amtliche Handel ist der umfangreichste Handel an deutschen Wertpapierbörsen. Die Unternehmen, welche nach strengen Kriterien, z. B. Mindestalter der Gesellschaft von drei Jahren, zum Amtlichen Handel zugelassen sind, unterliegen einer Publikationspflicht. Die Kursfeststellung und die Kursnotierung, welche in einem Kursblatt veröffentlicht werden, werden ebenso wie die Abwicklung der Börsentransaktionen von einem vereidigten Makler vorgenommen.
Literatur:
Busse, Franz-Joseph. Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft. München: 2003. S. 161.