Die Amtliche Notierung ist die Kursnotierung der zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere. Um zum Amtlichen Handel zugelassen zu werden, müssen die Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z.B. die Veröffentlichung eines Prospekts und der jährlichen Bilanz. Die Kursfestsetzung erfolgt während der Börsenzeit durch die sog. Skontroführer und wird im Amtlichen Kursblatt der Börse bzw. auch in der Tagespresse und anderen Medien veröffentlicht.