Ein Aktionär ist durch den Besitz von Aktien einer Aktiengesellschaft deren Miteigentümer bzw. Anteilseigner . Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im AktG festgelegt. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, evtl. Stimmrecht in der Hauptversammlung, etc.