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Aktiensplit

Aktien

Ein Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in mehrere Aktien.

 

Beim Aktiensplit entwertet die Aktiengesellschaft die umlaufenden "alten" Aktien und gibt für diese eine höhere Anzahl an "neuen" Aktien aus. Die "neuen" Aktien werden den Altaktionären kostenlos zugeteilt.

 

Die Zuteilung erfolgt in einem festen Verhältnis, dem sogenannten Splitverhältnis. Ein Splitverhältnis von 2:1 bedeutet, dass der Aktionär für eine alte Aktie zwei neue Aktien erhält. Die Aktienanzahl verdoppelt sich somit. Ein Aktiensplit hat nichts mit einer Kapitalerhöhung zu tun, es verändert sich nur die Aktienanzahl, nicht das Vermögen der Aktiengesellschaft.

 

Vorteile:

  • Mittel zur Kurspflege, da nach dem Split die einzelne Aktie für den Privatanleger erschwinglicher ist
  • Verbesserung der Handelbarkeit durch Erhöhung der Aktienanzahl

 

Nachteile:

  • zeit- und kostenaufwändig
  • „optisch“ wirkt die einzelne Aktie „billig“ im Gegensatz zu einer Aktie, die evtl. mehrere Tausend Euro kostet, was jedoch tatsächlich nichts über die Über- oder Unterbewertung der Aktie aussagen kann.

 

Beispiel:

Eine Aktiengesellschaft besitzt laut Satzung ein Grundkapital von 200 Mio. EUR. Das Grundkapital setzt sich aus 10 Mio. Nennwertaktien mit einem Nennwert von 20 EUR je Aktie zusammen. Der Börsenkurs der Aktiengesellschaft liegt aktuell bei 800 EUR. Auf der Hauptversammlung fällt der Beschluss, einen Aktiensplit im Verhältnis 10:1 umzusetzen. Wie verändert sich der Kurs?

 

Formel:

formel neu.jpg

Rechnung:

Rechnung Aktiensplit.jpg

Der Börsenkurs wird durch die Anzahl der neuen Aktien geteilt. Für eine alte Aktie (800 EUR) erhält der Aktionär 10 neue Aktien à 80 EUR. Seine Vermögensposition wird weder verbessert noch verschlechtert.

 

Wie hoch ist der Nennwert je Aktie nach dem Split?

 

Formel:

formel neu.jpg

 

Rechnung:

Rechnung Aktiensplit.jpg

 

Da sich das Grundkapital der Aktiengesellschaft nicht verändert, reduziert sich der Nennwert je Aktie auf 2,00 EUR. Laut Deutschem Aktiengesetz sind Aktiensplits bis zu einem Nennwert von 1,00 EUR je Aktie zulässig.

 

Literatur:

Beike, Rolf / Schlütz, Johannes. Finanznachrichten lesen-verstehen-nutzen. Stuttgart: 2010. S. 88-90.

 

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