abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aktienbuch

Aktien
Bei den Namensaktien gilt derjenige als Aktionär, welcher in einem besonderen Aktienregister, dem sog. Aktienbuch mit Namen, Wohnort und Beruf registriert ist.
War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Keine Bewertungen