Der Begriff Abschlag hat je nach Zusammenhang (Aktien, Termingeschäft, Kredit) eine andere Bedeutung.
Aktien: Bei Aktien bezieht sich der Abschlag auf einen rein rechnerischen Kursrückgang. Dieser kann aufgrund einer Dividendenauszahlung, dem Fortfall eines Bezugsrechtes oder der Ausgabe von Berichtigungsaktien erfolgen.
Termingeschäft: Beim Termingeschäft steht der Abschlag für eine geringere Höhe des Terminkurses gegenüber dem Kassakurs, auch Discount genannt.
Kredit: Im Kreditgeschäft ist der Abschlag ein Abzug vom Auszahlungsbetrag eines Kredits bzw. vom Nennwert einer Anleihe im Sinne eines Zinsersatzes und wird auch Disagio genannt.
Literatur:
Eilenberger, Guido. Bankbetriebswirtschaftslehre. München: 2011, S. 319. Siebers, Alfred B. J und Martin M. Weigert. Börsenlexikon. München: 1995, S. 1