Unter Abfindung versteht man eine Vergütung, die bei Akquisitionen oder Unternehmenszusammenschlüssen an die Aktionäre der übernommenen Gesellschaft gezahlt wird.
Die Abfindung kann in Form einer Barauszahlung oder in Form von Aktien der übernehmenden Gesellschaft beziehungsweise des resultierenden Unternehmensverbundes erfolgen. Die Abfindung kann in Aktien oder als Barauszahlung gewährt werden. Im Rahmen eines Squeeze-Outs von Minderheitsaktionären kann es zu einer Zwangsabfindung kommen.
Literatur:
Hüffer, Uwe, Eberhard Schmidt-Assmann, Martin Weber. Anteilseigentum, Unternehmenswert und Börsenkurs. München: 2005. S. 32.