Als Übernahmeangebot bezeichnet man das Angebot eines Bieters an einen Wertpapierinhaber, dessen Wertpapiere gegen eine Barabfindung oder gegen Wertpapierüberlassung zu kaufen.
Bei einem Übernahmeangebot liegt der Preis, den der Bieter für den Kauf der Wertpapiere zahlt, meist weit über dem aktuellen Börsenkurs. Der Bieter verfolgt mit seinem Übernahmeangebot in der Regel das Ziel, das Unternehmen, dessen Wertpapiere er kauft, beherrschen zu können.
Literatur:
Assmann, Heinz-Dieter. Übernahmeangebote. Berlin: 1990, S. 185.