Ja, die Vollmacht erstreckt sich auch auf das Depot und alle damit verbundenen Abrechnungskonten. Einschränkungen bzgl. des Vollmachtumfangs sind nicht möglich. Der Bevollmächtigte kann somit in Ihrem Namen Wertpapiergeschäfte sowie Überweisungen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass auch für den Bevollmächtigten eine Legitimation vorliegen muss.
Die entsprechenden Vollmachten finden Sie in unserem Formularcenter.