Ab 2018 zahlen Fondsgesellschaften eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 % auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien.
Der Bestandsschutz für Altanteile (Erwerb vor 2009) fällt dabei weg.
Deswegen gibt es einen Freibetrag für Altanteile in Höhe von 100.000 EUR über die Steuererklärung (Veranlagung).