Ja. Bei steuerpflichtigen Erträgen sind wir verpflichtet sofort Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag abzuziehen. Gegebenenfalls fällt auch eine Kirchensteuer an.
Sie können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen, wenn Sie verheiratet sind. Im Jahr nach der Trennung stellen Sie bitte einzelne Freistellungsaufträge.
Damit die Kirchensteuer von Ihrem Gemeinschaftskonto einbehalten werden kann müssen die beiden Kontoinhaber Ehepartner sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Wenn Sie Wertpapiere aus Ihrem Depot verkaufen, sind Ihre Gewinne steuerpflichtig. Die steuerpflichtigen Beträge ermitteln wir nach dem sogenannten FiFo-Verfahren.
Beträge über 100 Euro schreiben wir täglich auf Ihrem Verrechnungskonto gut. Für Beträge unter 100 Euro erfolgt die Gutschrift nach dem nächsten Quartalsabschluss.