Der gesetzliche Gesamtfreibetrag beläuft sich bei Singles auf 9.000 Euro Grundfreibetrag + 801 Euro Freistellungsauftrag für Kapitalerträge + 36 Euro Pauschbetrag für Sonderausgaben. Bei Ehepaare oder eingetragenen Lebenspartnern auf 18.000 Euro Grundfreibetrag + 1.602 Euro Freistellungsauftrag für Kapitalerträge + 72 Euro Pauschbetrag für Sonderausgaben.