Die Verluste aus Termingeschäften werden nicht mehr in den Verlustverrechnungstopf gestellt und mit Gewinnen/Erträgen verrechnet. In der Jahressteuerbescheinigung werden diese Verluste ab 2022 automa...
Es ist unsere Pflicht, für jeden unserer Kunden die steuerliche Ansässigkeit festzustellen. Das geht ganz einfach über das Formular „Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit“.
Das Ausfüllen ist ganz einfach. Der Vordruck ist in Englisch. Aber keine Sorge, es liegt eine deutsche Übersetzung als Hilfe direkt bei. Bitte füllen Sie das Formular in Englisch aus.
Für Steuerbescheinigungen, die bis 2017 ausgestellt wurden, reichen Sie uns bitte das Formular „Verlusterklärung Jahressteuerbescheinigung/Steuerbescheinigung“ ein. Für den Versand der Ersatzbescheini...
Beträge über 100 Euro schreiben wir täglich auf Ihrem Verrechnungskonto gut. Für Beträge unter 100 Euro erhalten Sie die Gutschrift nach dem nächsten Quartalsabschluss.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Steuern...
Ja, wenn Sie Verluste machen, werden diese automatisch mit Gewinnen verrechnet. Nicht verrechnete Verluste verbleiben im Verlustverrechnungstopf. Ausgenommen sind Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern...
Bei jedem steuerpflichtigen Geschäftsvorfall sind wir verpflichtet sofort Kapitalertragsteuer (incl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abzuziehen.
Senden Sie uns Ihre Nichtveranlagungs-Bescheinigung im Original per Post an:Consorsbank, 90318 NürnbergWir hinterlegen diese dann für Sie in Ihrem Konto & Depot im Bereich "Steuer" unter "Freistellung...
Sie sehen Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal in Ihrem Konto & Depot im Bereich "Steuern" unter "Kirchensteuer". Neukunden sind automatisch konfessionslos hinterlegt. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, frage...
Bisher konnten Sie uns bei gemeinschaftlichen Konten von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften das Aufteilungsverhältnis Ihrer Kapitalerträge individuell mitteilen. Ab 2015 verteilt sich d...
Sie können einen für Sie eingetragenen Sperrvermerk Ihrer Kirchensteuerdaten jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) widerrufen. Bitte nutzen Sie dafür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck...
Sie können dem automatisierten Datenabruf des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) widersprechen (§ 51a Abs. 2e EStG). Bitte verwenden Sie dazu die „Erklärung zum Sperrvermerk...