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Das ist richtig. Für die postalische Jahressteuerbescheinigung brauchen wir von Ihnen dann das Formular „Antrag zum Postversand“. Weitere Informationen zum Thema Steuern
SteuerSteuerbescheinigung
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Sie können Ihre Jahressteuerbescheinigung noch 18 Monate nach Kontolöschung in Ihrem OnlineArchiv abrufen. Sofern Sie den Versand per Post wünschen, beantragen Sie diesen ganz einfach online oder reichen uns das Formular „Antrag zum Postversand“ ein. Im Anschluss erha...
SteuerSteuerbescheinigung
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Die nicht verrechneten Verluste sind in Ihrer Jahressteuerbescheinigung nur dann aufgeführt, wenn Sie eine Verlustbescheinigung beantragt haben. Weitere Informationen zum Thema Steuern
SteuerSteuerbescheinigung
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Beträge über 100 Euro schreiben wir täglich auf Ihrem Verrechnungskonto gut. Für Beträge unter 100 Euro erhalten Sie die Gutschrift nach dem nächsten Quartalsabschluss. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Steuern.
SteuerVerlustbescheinigungVerluste
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In Ihrem "Konto & Depot" finden Sie im Bereich "Steuern" unter "Verlustverrechnung" alle Infos zu Ihrer Verlustverrechnung. Weitere Informationen zum Thema Steuern
SteuerVerluste
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Außerhalb der EU dürfen deutsche Banken keine Kaufkurse für Wertpapiere entgegennehmen. Die Wertpapiere hinterlegen wir dementsprechend bei uns ohne Anschaffungskosten. Beim Verkauf versteuern wir nach der Pauschalmethode. 30% des Veräußerungserlöses werden pauschal als...
AuslandDepotübertragSteuerWertpapierhandel
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Ja, wenn Sie Verluste machen, werden diese automatisch mit Gewinnen verrechnet. Nicht verrechnete Verluste verbleiben im Verlustverrechnungstopf und werden in das nächste Jahr übernommen. Ausgenommen sind Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern. ...
SteuerVerlustbescheinigungVerluste
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Bei jedem steuerpflichtigen Geschäftsvorfall sind wir verpflichtet sofort Kapitalertragsteuer (incl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abzuziehen. Weitere Informationen zum Thema Steuern
SteuerSteuerbescheinigung
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Senden Sie uns Ihre Nichtveranlagungs-Bescheinigung im Original per Post an:Consorsbank, 90318 NürnbergWir hinterlegen diese dann für Sie in Ihrem Konto & Depot im Bereich "Steuer" unter "Freistellung". Weitere Informationen zum Thema Steuern
FreistellungsauftragSteuer
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Sie sehen Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal in Ihrem Konto & Depot im Bereich "Steuern" unter "Kirchensteuer". Neukunden sind automatisch konfessionslos hinterlegt. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, fragen wir das Kirchensteuerabzugsmerkmal immer im September/Oktober eines ...
KirchensteuerSteuer
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Das geht ganz bequem online über „Mein Konto & Depot“ > „Steuern“ > „Freistellung“. Gut zu wissen: Wir brauchen die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes für den Freistellungsauftrag.Sie müssen bestätigen, dass Sie auch im Auftrag des anderen gesetzlichen ...
FreistellungsauftragMinderjährigeSteuer
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Sie erfassen, ändern oder löschen Ihren Freistellungsauftrag einfach und schnell online über „Mein Konto & Depot“ > „Steuern“ > „Freistellung“. Hinweis: Für die Anlage des Freistellungsauftrages benötigen wir lediglich Ihre Steuerindentifikationsnummer. Weitere Info...
FreistellungsauftragSteuer
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Steuern aus der Vorabpauschale buchen wir im Laufe des ersten Quartals von Ihrem Verrechnungskonto ab. Das gilt nur, wenn die Steuer nicht mit Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf oder Ihrem Freistellungsauftrag von 2024 verrechnet werden kann. Hinweis: Reicht Ih...
SteuerVorabpauschale
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Bisher konnten Sie uns bei gemeinschaftlichen Konten von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften das Aufteilungsverhältnis Ihrer Kapitalerträge individuell mitteilen. Ab 2015 verteilt sich die Kirchensteuer zu gleichen Teilen auf die Partner (50:50). Dies gesc...
KirchensteuerSteuer
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Wenn wir Ihr Konto eröffnet haben, fragen wir Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an. Sobald wir die Daten erhalten haben, berücksichtigen wir sie bei der Berechnung des Kirchensteueranteils Ihrer Kapitalertragssteuer. Gut ...
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Sie können einen für Sie eingetragenen Sperrvermerk Ihrer Kirchensteuerdaten jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) widerrufen. Bitte nutzen Sie dafür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Erklärung zum Sperrvermerk“. Beim Löschen des Widerrufs gilt, wie be...
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Sie können dem automatisierten Datenabruf des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) widersprechen (§ 51a Abs. 2e EStG). Bitte verwenden Sie dazu die „Erklärung zum Sperrvermerk“. Das KiStAM teilt uns dann diesbezüglich kein...
KirchensteuerSteuer
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Wir fragen einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihr persönliches Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ab. Das passiert zwischen dem 01.09. und dem 31.10. und nennt sich „Regelabfrage“. Daraufhin nennt uns das BZSt Ihre Religionszugehörigkeit und Ihren ...
KirchensteuerSteuer
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