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Wie werden Verkäufe von nach dem 01.01.2018 erworbenen Fondsanteilen abgerechnet?

Investmentsteuer Steuer

Verkaufserlös ab 2018

./. Transaktionskosten

./. Anschaffungskosten

./. besitzanteilige akkumulierte Vorabpauschale (vor Berücksichtigung Teilfreistellung)

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= Veräußerungsergebnis

./. Berücksichtigung Teilfreistellungsquote (0%, 15%, 30%, 60% oder 80%) auch bei   Verlust!

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= Verkaufsergebnis nach Teilfreistellung

= Bemessungsgrundlage

Berücksichtigung Verlustverrechnung, Freistellungsauftrag und/oder Nichtveranlagungsbescheinigung

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Bemessungsgrundlage für Steuerabzug

Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer

 

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Steuern

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