Wie melde ich einen Todesfall? Welche Unterlagen sind für den Nachlass wichtig?
Wie melde ich einen Todesfall? Welche Unterlagen sind für den Nachlass wichtig?
GirokontoKonto und KartenWertpapierhandel
Einen Menschen zu verlieren ist ein gravierender und schmerzhafter Einschnitt im Leben. Neben dem Verlust und der Trauer müssen Sie viele bürokratische Aufgaben bewältigen. Dazu gehören auch die Bankgeschäfte. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Schritte zusammengefasst.
Todesfall bei uns melden
Diese Unterlagen brauchen wir, wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit der verstorbenen Person führen:
Als Mitinhaber eines Gemeinschaftskontos veranlassen Sie die Löschung der Nachlasskonten selbst. Einen Erbnachweis benötigen Sie in der Regel nicht. Es sei denn, ein Erbe hat Ihre Einzelverfügungsbefugnis widerrufen.
Diese Unterlagen schicken Sie uns bitte zu, wenn Sie Erbin oder Erbe des/der verstorbenen Kontoinhaber*in sind: Für die Nachlassabwicklung benötigen wir im ersten Schritt bitte folgende Unterlagen bzw. Infos:
eine Kopie (kein Original) der Sterbeurkunde
die Kontonummer/n der verstorbenen Person, falls bekannt
Ihre vollständigen Kontaktdaten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
in welchem Verhältnis Sie zur verstorbenen Person standen (zum Beispiel Ehepartner, Kind…)
wenn Sie selbst auch Kunde bei uns sind, geben Sie bitte auch Ihre Kontonummer an
Im zweiten Schritt brauchen wir von Ihnen:
eine Kopie des Erbscheins oder eine Kopie des eröffneten Testaments mit Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts.
eine Ausweiskopie aller Erben (Vorder- und Rückseite mit zusätzlicher Unterschrift) oder, sofern Erben ein Konto bei uns führen, Angaben der Kontonummer bei uns.
Sobald Sie diese Unterlagen haben, können sie uns diese sofort zuschicken.
Die Unterlagen senden Sie uns bitte per Post.
Postadresse: Consorsbank
Bahnhofstraße 55
90402 Nürnberg
2. So geht es weiter
Sobald Sie den Todesfall gemeldet haben, passiert Folgendes:
Online-Banking
Wir sperren die Zugangsdaten des Verstorbenen, damit niemand unberechtigt auf dessen Konten zugreifen kann.
Grundsätzlich können Mitinhabervon Gemeinschaftskontenweiter über das Konto verfügen. Mitinhaber können die Kontoverbindung auch ohne die Zustimmung der Erben auflösen, solange kein Widerruf durch die Erben vorliegt (Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis).
Bevollmächtigte (Konto/Depotvollmacht)verfügenweiterhin über das Konto. Vollmachten bei der Consorsbank gelten immer über den Tod hinaus. Die Erben können die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Daueraufträge, Lastschriften und Sparpläne
Aufträge, die ein Kontoinhaber zu Lebzeiten erteilt hat, müssen auch nach dessen Tod noch ausgeführt werden. Daueraufträge und Lastschriften werden weiterhin gebucht, wenn das Konto ausreichend gedeckt ist.
Sparpläne laufen weiter, bis sie gestoppt werden oder die Lastschrift für die Sparrate mehrfach nicht abgebucht werden kann. Zum Beispiel wenn das Guthaben auf dem Konto nicht ausreicht. In diesem Fall wird der Sparplan automatisch gelöscht.
Folgende Personen können Lastschriften widersprechen, die Ausführung von Daueraufträgen stoppen und Sparpläne anpassen und stoppen:
Mitinhaber des Kontos
Erben, die schon einen Erbnachweis bei uns eingereicht haben
Bevollmächtigte
Dokumente, Belege, Kontoauszüge und Jahressteuerbescheinigungen
Kontomitinhaber oder Bevollmächtigte greifen weiterhin mit ihren persönlichen Zugangsdaten auf die Dokumente im OnlineArchiv zu.
Sollten Kontomitinhaber und Bevollmächtigte Jahressteuerbescheinigungen benötigen, können Zweitschriften bei uns angefordert werden. Die Gebühren dafür finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) Im Todesfall verliert der erteilte Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung sofort seine Gültigkeit. Das gilt für alle Konten und Depots des Verstorbenen. Bei von Eheleuten gemeinsam erteilten Freistellungsauftrag oder einer NV-Bescheinigung ist dieser bzw. diese für Einzelkonten/-depots des verbliebenen Ehepartners bis zum Jahresende gültig. Der Freistellungsauftrag bzw. die NV-Bescheinigung muss im Folgejahr neu erteilt bzw. beantragt werden.
Beerdigungskosten Sie können die Beerdigungskosten vom Konto der verstorbenen Person begleichen lassen, auch wenn Sie noch keinen Zugriff auf das Konto haben. Dafür reichen Sie uns die Rechnungen per E-Mail oder Post ein. Die Bestattungskosten begleichen wir dann direkt bei dem jeweiligen Rechnungssteller (Beerdigungsinstitut oder Gemeinde), wenn das Konto des Verstorbenen ausreichend gedeckt ist. Rechnungen, die Sie bereits selbst bezahlt haben, können wir nicht direkt an Sie erstatten.
Prüfung der Nachlassunterlagen abwarten Wenn Sie sich bei uns gemeldet haben, informieren wir Sie darüber, wie es weitergeht. Sollten wir noch weitere Unterlagen zur Nachlassabwicklung brauchen, kontaktieren wir Sie in Kürze.
Auskünfte über die Vermögenswerte des Verstorbenen erhalten
Kontomitinhaber und Kontobevollmächtigte erhalten ohne Vorlage eines Erbnachweises Auskünfte über die Vermögenswerte wie gewohnt online oder telefonisch.
Sie sind Erbe und haben uns die Unterlagen zum Nachweis geschickt? Dann können Sie Auskünfte über die Vermögenswerte telefonisch unter 0911 / 369-30 00 bei uns anfordern. Wir senden Ihnen die Aufstellung dann per Post.
Noch ein Hinweis zur Sterbeurkunde Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument, das viele verschiedene Stellen benötigen. Beantragen Sie die Urkunde deshalb zeitnah.
Wie erhalte ich die Sterbeurkunde?
Beantragen Sie sie spätestens am dritten Werktag nach dem (durch einen Arzt festgestellten) Tod des Angehörigen bei der zuständigen Gemeinde.
Bringen Sie dazu die Geburtsurkunde und den Personalausweis des Verstorbenen mit.
Zusätzlich ggf. die Eheurkunde bei Verheirateten und bei Geschiedenen das Scheidungsurteil.