Wie kann ich dem Abruf meiner Kirchensteuerdaten widersprechen?
Wie kann ich dem Abruf meiner Kirchensteuerdaten widersprechen?
KirchensteuerSteuer
Sie widersprechen dem Datenabruf direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
So geht’s:
Per Formular: Mit einem Klick auf "Wie lege ich einen Sperrvermerk ein?" werden Sie zum BZSt weitergeleitet. Füllen Sie dort das Formular zur Erklärung des Sperrvermerks aus und schicken Sie es dann an das BZSt.
Online: Mit einem Klick auf „Erklärung zum Sperrvermerk“ werden Sie an das Online-Portal von ELSTER weitergeleitet.
Es dauert etwa zwei Monate, bis der Sperrvermerk hinterlegt ist. Danach bekommen wir keine Infos mehr zu Ihrem Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM). Das BZSt meldet den Widerspruch Ihrem Finanzamt. Sobald der Sperrvermerk aktiv ist, führen Sie Ihre Kirchensteuer selbstständig über die Einkommensteuererklärung ab.
Gut zu wissen:
Schicken Sie den Sperrvermerk bis spätestens 30.06. eines Jahres an das BZSt, damit er für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt wird.