Wie funktioniert die Einlagensicherung bei der Consorsbank?
Wie funktioniert die Einlagensicherung bei der Consorsbank?
EinlagensicherungSicherheit
Grundabsicherung
Die Grundabsicherung von maximal 100.000 EUR pro Person ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom „Fonds de Garantie des Dépôts“ abgedeckt.
Sie ist unabhängig davon, wie viele Konten eine Person bei uns hat.
Sie ist auch unabhängig davon, ob jemand Einzel- oder Gemeinschaftskonten hat.
bei Gemeinschaftskonten gilt: Jeder Kontoinhaber hat seinen eigenen Anspruch auf Entschädigung,
Beispiel: es gibt zwei Kontoinhaber (z. B. ein Ehepaar). Also verdoppelt sich die maximale Höhe der gesetzlichen Einlagesicherung insgesamt auf 2 x 100.000 EUR = 200.000 EUR. In diese Absicherung fallen dann aber auch ggf. vorhandene Einzelkonten.
Die Consorsbank ist außerdem dem Einlagesicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen.
für natürliche Personen bedeutet das: Der höchstmögliche Entschädigungsbetrag pro Person beträgt aktuell 5 Millionen EUR.
Übrigens: Auf der Seite des Einlagensicherungsfonds können Kunden die konkrete Sicherungsgrenze ihrer Bank selbst abfragen. Wählen Sie dazu bitte die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland aus.
Reform der privaten Einlagensicherung seit dem 01.01.2023 – was heißt das für Sie?
Sicherungsgrenzen orientieren sich seit dem 01.01.2023 am Bedarf der Personen, die den Schutz wirklich brauchen. Dadurch hat sich die Einlagensicherung von Grund auf neu aufgestellt und dauerhaft leistungsfähig ausgerichtet.
Der Schutzumfang für natürliche Personen wurde im Zuge dessen gesenkt:
seit dem 01.01.2023 beträgt er maximal 5 Millionen EUR
und auch in Zukunft sollen Änderungen folgen:
ab dem 01.01.2025 beträgt er maximal 3 Millionen EUR
ab dem 01.01.2030 beträgt er maximal 1 Millionen EUR
Wertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung.
Trotzdem müssen Sie sich darum aber keine Sorgen machen. Die Wertpapiere in Ihrem Depot werden von den Banken nur verwaltet und bleiben somit Ihr Eigentum. Sie können Ihre Werte also jederzeit verkaufen oder auf ein anderes Depot übertragen. Das gilt auch für den Fall einer Insolvenz.