Was passiert bei der sogenannten "Anlassanfrage" meiner Kirchensteuerdaten?
Was passiert bei der sogenannten "Anlassanfrage" meiner Kirchensteuerdaten?
KirchensteuerSteuer
Eine Anlassanfrage (§ 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 3 Satz 4 EStG) ermittelt Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM), welches beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hinterlegt ist.
Durch das Drücken des Buttons "Anlassanfrage" beauftragen Sie uns, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) zu erfragen. Dies ist sinnvoll sofern sich Änderungen bezüglich Ihrer Konfession ergeben haben.
Aus technischen Gründen kann die Anlassanfrage erst zum Jahresende erfolgen und berücksichtigt daher auch Ihr KiStAM, welches zum Jahresende beim BZSt hinterlegt ist. Die Berücksichtigung des KiStAM erfolgt stets für das, auf die Anfrage darauf folgende Kalenderjahr.