Damit Sie vor einer Wertpapierorder wissen, welche (1.) Gesamtkosten für die Order ungefähr anfallen, bekommen Sie vor Ordererteilung den Ex-ante-Kostenausweis.
Folgende Daten werden beim Ex-ante-Kostenausweis zu Grunde gelegt:
Ihre Orderdaten
Bestimmte Standard-Parameter
Eine fiktive Standardhaltedauer von 3 Jahren
Bei einem Wertpapierkauf- und/oder Verkauf, bekommen Sie automatisch den Ex-ante-Kostenausweis in Ihr OnlineArchiv eingestellt. Sie finden diesen im dritten Reiter unter „Kostenausweise“. Bei der Abfrage können Sie die Zeiträume festlegen und gezielt nach einer WKN suchen.
Gut zu wissen: Unterschied zwischen Ex-ante-Kostenausweis und Orderabrechnung.
Der Ex-ante-Kostenausweis wird vor der Orderfreigabe erstellt. Dabei handelt es sich nicht um eine Order-Abrechnung. Dem Wertpapierkäufer wird lediglich eine Schätzung der anfallenden Gesamtkosten zur Verfügung gestellt. Die im Ex-ante-Kostenausweis angegebenen Werte können von den tatsächlichen Werten abweichen, wenn die Order z. B. zu einem anderen Kurs abgerechnet wird.
Die Orderabrechnung enthält die tatsächlichen Ordergebühren und Werte. Den Beleg zur Abrechnung finden Sie innerhalb von 1-2 Bankarbeitstagen nach Ausführung ebenfalls in Ihrem OnlineArchiv.
Warum gibt es einen Ex-ante-Kostenausweis?
Unabhängig davon, ob Sie einen Orderauftrag erteilen oder nicht, wird ein Ex-ante-Kostenausweis erstellt. Dieser dient dazu, sich einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten zu verschaffen.
Was zeigt dieser Ex-ante-Kostenausweis?
Betrachtet werden die Kosten vom Kauf über die Haltedauer bis zum Verkauf des Wertpapiers. Es wird angenommen, dass Sie die Papiere 3 Jahre lang halten.
Folgende Kosten kann ein Ex-ante-Kostenausweis enthalten:
2. Einstiegskosten
Ordergebühren
Ausgabegebühr
Spreads
Maklercourtage
Transaktionsentgelt
Handelsplatzentgelt
3. Laufende Kosten
Die laufenden (4.) Produktkosten sind Schätzwerte, die vom Emittenten bzw. von Fondsgesellschaften gemeldet werden.
5. Ausstiegskosten
Wenn nicht anders angegeben, sind Ausstiegs- und Einstiegskosten gleich.
Das wird für die spätere Verkaufsorder angenommen:
Gleicher Handelsplatz
Identischer Kurs
Gleicher Order-Kanal (z. B. Online)
Wann wird ein Ex-ante-Kostenausweis erstellt?
Sobald Sie in der Ordermaske eine Stückzahl eingeben und auf „weiter“ klicken, wird der Ex- ante-Kostenausweis automatisch erstellt. Deshalb bekommen Sie auch trotz einer abgebrochenen Order einen Ex-ante-Kostenausweis.
Wurde Ihre Order nicht ausgeführt? Dann fallen selbstverständlich keine Kosten für Sie an. Sie können das Dokument einfach aus Ihrem OnlineArchiv löschen.
Übrigens: Ein Ex-ante-Kostenausweis kann auch dann erstellt werden, wenn Sie die Wertpapierorder noch nicht in der Ordermaske vorbereitet haben. Wenn Sie im Active Trader im Reiter "Snapshot" beim Wertpapierportraits im Feld "Click-Trading Stückzahl" eine Zahl eingeben, wird ein Ex-ante-Kostenausweis produziert.
Noch ein paar nützliche Hinweise:
Die laufenden Produktkosten sind Schätzwerte. Diese werde von Fondsgesellschaften gemeldet. Bei Investmentfonds und ETFs sind diese in der Regel nicht identisch mit der Total Expense Ratio (TER). Die TER beinhaltet einen Teil der Kosten, die für die Verwaltung eines Fonds/ETFs entstehen. Die Transaktionskosten innerhalb eines Fonds kommen noch dazu.
Bei Derivaten werden teilweise zu hohe Einstiegskosten angegeben. Das liegt an den gesetzlich vorgeschriebenen Parametern. Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um die tatsächlichen Kosten. Sie zahlen nur die Ordergebühr - siehe Preis- und Leistungsverzeichnis oder Aktionsbedingungen (z.B. StarPartner).
Wird in den Kostendetails ein abweichendes Ordervolumen im Vergleich zu Ihrer Ordermaske angezeigt? Zum Hintergrund: Im Direkthandel und bei aktivierter Session-TAN gehen wir davon aus, dass Sie schnell handeln möchten. Daher rechnen wir für die Kostendetails pauschal mit ca. 5.000 Euro Ordervolumen. So sind ein Zwischenschritt und wertvolle Zeit gespart. Bei anderen Orderarten und/oder ohne Session-TAN wird mit dem tatsächlichen Ordervolumen gerechnet.
Im ActiveTrader wird immer mit 5.000 Euro gerechnet. Ist die kleinste handelbare Größe des Wertpapiers höher? Dann rechnen wir mit dieser.
Sie interessieren sich für die rechtlichen Hintergründe?
Seit Januar 2018 sind Banken verpflichtet einen Ex-ante-Kostenausweis auszustellen. Das hängt mit der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II zusammen. Es gibt genaue Vorgaben dafür, wie ein Ex-ante-Kostenausweis aussieht, was er enthalten und welchen Haltezeitraum er abbilden muss. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, lesen Sie gerne im Fachartikel zur Kostentransparenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach.