abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wie wirkt sich eine unterschiedliche Kirchensteuerpflicht auf unser Gemeinschaftskonto aus?

Kirchensteuer Steuer

Damit die Kirchensteuer von Ihrem Gemeinschaftskonto einbehalten werden kann, müssen die beiden Kontoinhaber Ehepartner sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen. Trifft das nicht auf Sie zu, dürfen wir keine Kirchensteuer einbehalten. Geben Sie in diesem Fall die Kirchensteuerpflicht in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung an.

Für Ehe-/Lebenspartner gilt:

  • Seit 2015 zahlen beide Partner zu gleichen Teilen Kirchensteuer. Die Grundlage dafür ist Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM).
  • Ist nur ein Ehe-/Lebenspartner kirchensteuerpflichtig? Dann führen wir auch nur auf seine Hälfte der Erträge die Kirchensteuer ab.
  • Das KiStAM ist personenbezogen. Ihnen wird also immer Ihr persönliches KiStAM angezeigt.
  • Die unterschiedliche Kirchensteuerpflicht berücksichtigen wir automatisch.

 

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.

War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
100 % hilfreich (1/1)