Sie haben eine Prämie bekommen, die direkt an den Kauf von Wertpapieren geknüpft war (z.B. Happy Trading Days). Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen haben Sie dieses Wertpapier günstiger eingekauft. Nämlich zum Einstandskurs abzüglich der Prämie.
Deshalb bereinigen wir nachträglich die Anschaffungskosten aus Ihrem ersten Wertpapierkauf. Die Anzahl Ihrer Anteile hat sich dadurch nicht verändert.
Sie interessieren sich für die rechtlichen Hintergründe? Die steuerrechtliche Grundlage dazu ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.01.2019 (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Randziffer 129b).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Steuern