Warum muss ich eine Meldebescheinigung einreichen?
Warum muss ich eine Meldebescheinigung einreichen?
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Hierfür gibt es mehrere Gründe:
Aus Ihrem zur Legitimation genutzten Ausweisdokument (z.R. Reisepass) geht Ihre Adresse nicht hervor. Bitte beachten Sie, dass wir einen amtlichen Nachweis mit Ihrem aktuellen steuerlichen Hauptwohnsitz in Kopie benötigen (z.B. Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel Steuerbescheid, Personalausweis). Ausländische Wohnsitzbestätigungen können nur in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch akzeptiert werden.
Ihr steuerlicher Wohnsitz auf dem Eröffnungsantrag ist nicht identisch mit der angegebenen Adresse auf Ihrer Legitimation. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet uns Gewissheit über Person und Anschrift aller Kunden zu verschaffen. Bitte senden Sie uns deshalb als Nachweis für Ihren steuerlichen Hauptwohnsitz eine Meldebescheinigung bzw. Wohnsitzbestätigung (Kopie) zu. Falls die angegebene Anschrift auf dem Eröffnungsantrag nicht Ihr steuerlicher Hauptwohnsitz ist, können wir diese jederzeit gerne zusätzlich eintragen und als Versandadresse für Sie hinterlegen. Bitte reichen Sie uns hierfür einfach ein formloses Schreiben im Original mit Unterschrift ein, aus dem Ihre gewünschte Versandadresse hervor geht.