Wann kann ich an einer Hauptversammlung teilnehmen?
Wann kann ich an einer Hauptversammlung teilnehmen?
Wertpapierhandel
Damit Sie an der Hauptversammlung einer deutschen Gesellschaft teilnehmen können, ist es erforderlich, dass sich Aktien dieser Gesellschaft 21 Tage vor der Hauptversammlung in Ihrem Depot befinden. Bei Namensaktien erhalten Sie die Einladung sowie weitere Unterlagen (wie z. B. die Tagesordnung und den Geschäftsbericht) direkt von der Gesellschaft. Bei Inhaberaktien erhalten Sie die Informationen von uns per Post oder in Ihr OnlineArchiv.
Kommende Hauptversammlungen finden Sie in Ihrem Konto-/Depot. Dort bestellen Sie auch Ihre Eintrittskarten.