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Verlustverrechnung - wie werden Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern ab dem Jahr 2022 behandelt?

Steuer Verluste

Die Verluste aus Termingeschäften werden nicht mehr in den Verlustverrechnungstopf gestellt und mit Gewinnen/Erträgen verrechnet. In der Jahressteuerbescheinigung werden diese Verluste ab 2022 automatisch ausgewiesen. Mit dem Beleg können Sie sich diese Verluste gemäß der gesetzlichen Regelung im Rahmen Ihrer Steuerveranlagung anrechnen lassen.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Steuern

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