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Verlustbescheinigung – was ist das und wie kann ich sie beantragen?

Steuer Verlustbescheinigung Verlustverrechnung

Was ist eine Verlustbescheinigung und wann brauche ich sie?

 

Eine Verlustbescheinigung ist nur dann sinnvoll für Sie, wenn Sie Depots bei verschiedenen Banken haben.

  • Wenn Sie Gewinne bei einer Bank realisiert haben, können Sie diese mit Verlusten bei der anderen Bank in Ihrer Einkommenssteuererklärung verrechnen lassen. Dazu brauchen Sie eine Verlustbescheinigung.
  • Grundsätzlich gilt: Verluste, die Sie in Ihrem Wertpapierdepot gemacht haben, werden automatisch mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet
  • Verluste, die in einem Jahr nicht mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet werden können, werden automatisch in das nächste Jahr übernommen, wenn Sie keine Verlustbescheinigung beantragen.
  • Die Verlustbescheinigung weist also die Verluste eines Steuerjahres aus, die nicht bereits mit Gewinnen verrechnet wurden. Der Verlustverrechnungstopf der Bank wird dann zu Beginn des Folgejahres auf 0 Euro gesetzt.

 

💡 Wichtig:

  • Bitte beantragen Sie die Bescheinigung bis spätestens 15. Dezember eines Jahres. Sie gilt dann für das aktuelle Jahr.
  • Wenn Sie eine Verlustbescheinigung beantragen, setzen wir die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe auf 0 Euro. Verbleibende Verluste werden dann auch nicht von der Bank auf das nächste Steuerjahr übertragen.
  • Haben Sie die Verlustbescheinigung beantragt, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.

 

 

Wie beantrage ich eine Verlustbescheinigung?

 

So geht’s:

 

Über die Website:

  • Loggen Sie sich ein.
  • Fahren Sie mit der Maus über „Mein Konto & Depot“
  • Unter „Steuer“ klicken Sie dann auf „Verlustverrechnung“
  • Klicken Sie das Stift-Symbol an.
  • Wählen Sie einen oder beide Verlustverrechnungstöpfe aus.
  • Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit einer TAN.
Wie beantrage ich eine Verlustbescheinigung klein.png

Geschafft! Jetzt sind Ihre nicht verrechneten Verluste in Ihrer nächsten Jahressteuerbescheinigung enthalten.

 


Noch ein paar grundsätzliche Hinweise:

 

  • Bei Gewinnen aus Termingeschäften vor und nach Verlustverrechnung (mit sonstigen Verlusten) sowie Verlusten aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern müssen Sie seit 2022 keine Verlustbescheinigung beantragen. Diese werden ohne Antrag automatisch ausgewiesen.
  • Die nicht angerechnete Quellensteuer darf nicht in das Folgejahr übertragen werden. Deshalb weisen wir den Quellensteuertopf immer automatisch in der Jahressteuerbescheinigung aus.

 

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.

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