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Verlustbescheinigung – was ist das und wie kann ich sie beantragen?

Steuer Verlustbescheinigung Verluste

Was ist eine Verlustbescheinigung und wann brauche ich sie?

 

  • Grundsätzlich gilt: Verluste, die Sie in Ihrem Wertpapierdepot gemacht haben, werden automatisch mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet
  • Verluste, die in einem Jahr nicht mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet werden können, werden automatisch in das nächste Jahr übernommen, wenn Sie keine Verlustbescheinigung beantragen.
  • Haben Sie Depots bei verschiedenen Banken? Dann kann eine Verlustbescheinigung für Sie sinnvoll sein.
  • Wenn Sie Gewinne bei einer Bank realisiert haben, können Sie diese mit Verlusten der anderen Bank in der Einkommenssteuererklärung miteinander verrechnen lassen. Dazu benötigen Sie eine Verlustbescheinigung
  • Die Verlustbescheinigung weist die Verluste eines Steuerjahres aus, die nicht bereits mit Gewinnen verrechnet wurden. Der Verlusttopf der Bank wird dann zu Beginn des Folgejahres auf „0“ gesetzt.

 

💡 Wichtig:

  • Bitte beantragen Sie die Bescheinigung bis spätestens 15. Dezember eines Jahres. Sie gilt dann für das aktuelle Jahr.
  • Wenn Sie eine Verlustbescheinigung beantragen, setzen wir die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe auf „0“. Verbleibende Verluste werden dann auch nicht von der Bank auf das nächste Steuerjahr übertragen.
  • Haben Sie die Verlustbescheinigung beantragt, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.

 

Wie bekomme ich eine Verlustbescheinigung?

 

Wir erstellen Ihnen die Verlustbescheinigung, wenn Sie sie einfach online beantragen.

So geht’s:

Geschafft! Jetzt sind Ihre nicht verrechneten Verluste wie oben beschrieben in Ihrer nächsten Jahressteuerbescheinigung enthalten.

 

Wann bekomme ich die Verlustbescheinigung?

 

Die Verlustbescheinigung ist ein Teil der Jahressteuerbescheinigung. Diese stellen wir Ihnen jedes Jahr in Ihr OnlineArchiv. So finden Sie Ihre Steuerbescheinigung schnell und einfach.


Noch ein paar grundsätzliche Hinweise:

 

  • Bei Gewinnen aus Termingeschäften vor und nach Verlustverrechnung (mit sonstigen Verlusten) sowie Verlusten aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern müssen Sie seit 2022 keine Verlustbescheinigung beantragen. Diese werden ohne Antrag automatisch ausgewiesen.
  • Die nicht angerechnete Quellensteuer darf nicht in das Folgejahr übertragen werden. Deshalb weisen wir den Quellensteuertopf immer automatisch in der Jahressteuerbescheinigung aus.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Steuern.

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