Ja, bei ausreichenden Sicherheiten können Sie Ihr Konto in der Regel überziehen, auch wenn die Überziehungsmöglichkeit nicht vertraglich (z.B. Efektenkreditvertrag, Dispositionskredit) eingeräumt wurde. Eine Verpflichtung der Bank zur Duldung einer Überziehung besteht allerdings nicht. Für die Überziehung fallen Sollzinsen an, deren Höhe Sie im Preis-Leistungsverzeichnis finden. Möchten Sie das Konto ausschließlich im Guthaben führen, lassen Sie uns dies gerne wissen.