Kann ich ein Minderjähringen-Konto mit nur einem gesetzlichen Vertreter eröffnen?
Kann ich ein Minderjähringen-Konto mit nur einem gesetzlichen Vertreter eröffnen?
EröffnungMinderjährige
Ja, auch nur ein gesetzlicher Vertreter kann ein Minderjährigen-Konto eröffnen. Dies müssen Sie nach der Erfassung des gesetzlichen Vertreter 1 beim Punkt "Alleiniger gesetzlicher Vertreter" bestätigen.
Die alleinige Vertretung des Minderjährigen durch einen gesetzlichen Vertreter muss durch eine einfache Kopie des Sorgerechtsbeschlusses oder eine Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Negativattest) nachgewiesen werden.