Kann ich den Sperrvermerk zum Abruf meiner Kirchensteuerdaten widerrufen?
Kann ich den Sperrvermerk zum Abruf meiner Kirchensteuerdaten widerrufen?
KirchensteuerSteuer
Sie können Ihren eingetragenen Sperrvermerk jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) löschen lassen.
So geht’s:
Per Formular: Mit einem Klick auf "Wie lege ich einen Sperrvermerk ein?" werden Sie zum BZSt weitergeleitet. Füllen Sie dort das Formular zur Erklärung des Sperrvermerks aus und schicken Sie es dann an das BZSt.
Online: Mit einem Klick auf „Erklärung zum Sperrvermerk“ werden Sie an das Online-Portal von ELSTER weitergeleitet.
Es dauert etwa zwei Monate, bis der Sperrvermerk gelöscht ist.
Gut zu wissen: Löschen Sie den Sperrvermerk bis spätestens 30.06. eines Jahres beim BZSt, damit wir im folgenden Kalenderjahr Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal abrufen können.
Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.