Ich habe geheiratet / mich scheiden lassen, was muss ich beim Freistellungsauftrag wissen?
Ich habe geheiratet / mich scheiden lassen, was muss ich beim Freistellungsauftrag wissen?
FreistellungsauftragSteuer
Das müssen Sie bei Ihrem Freistellungsauftrag beachten:
Heirat:
1. Möglichkeit: Wenn Sie nichts unternehmen, werden die Freistellungsaufträge einzeln weitergeführt.
2. Möglichkeit: Sie stellen einen gemeinsamen FSA.
Der Freibetrag für gemeinsam veranlagte beträgt 2.000 €.
Bereits genutzte / ausgeschöpfte Beträge werden dann im Jahr der Hochzeit von den 2.000€ abgezogen.
Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt dann für alleGemeinschaftskonten und für Einzel-Konten, die auf den Namen von nur einem der Ehepartner geführt werden.
Bitte unterschreiben Sie beide den FSA. Bei Namensänderung natürlich mit dem neuen Namen.
Trennung / Scheidung:
Im Jahr der Trennung bleiben die gemeinsam gestellten Freistellungsaufträge bis zum Jahresende gültig. Das gilt für Gemeinschaftskonten und für Konten, die auf den Namen von nur einem der Ehepartner geführt werden.
Im Folgejahr der Trennung berücksichtigen wir keine gemeinsamen Freistellungaufträge mehr.
Denken Sie daran, im Jahr nach der Trennung einzelne Freistellungsaufträge zu stellen. Nur so können Sie dann gleich die Freibeträge nutzen.
Wie Sie einen Freistellungsauftrag stellen und wie dieser sich berechnet wird in dieser FAQ erklärt.