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Ich habe geheiratet / mich scheiden lassen, was muss ich beim Freistellungsauftrag wissen?

Freistellungsauftrag Steuer

Das müssen Sie bei Ihrem Freistellungsauftrag beachten:

 

  • Heirat:
    • 1. Möglichkeit: Wenn Sie nichts unternehmen, werden die Freistellungsaufträge einzeln weitergeführt.
    • 2. Möglichkeit: Sie stellen einen gemeinsamen FSA.
      • Der Freibetrag für gemeinsam veranlagte beträgt 2.000 €.
      • Bereits genutzte / ausgeschöpfte Beträge werden dann im Jahr der Hochzeit von den 2.000€ abgezogen.
      • Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt dann für alle Gemeinschaftskonten und für Einzel-Konten, die auf den Namen von nur einem der Ehepartner geführt werden.
      • Bitte unterschreiben Sie beide den FSA. Bei Namensänderung natürlich mit dem neuen Namen.

 

  • Trennung / Scheidung:
    • Im Jahr der Trennung bleiben die gemeinsam gestellten Freistellungsaufträge bis zum Jahresende gültig. Das gilt für Gemeinschaftskonten und für Konten, die auf den Namen von nur einem der Ehepartner geführt werden.
    • Im Folgejahr der Trennung berücksichtigen wir keine gemeinsamen Freistellungaufträge mehr.
    • Denken Sie daran, im Jahr nach der Trennung einzelne Freistellungsaufträge zu stellen. Nur so können Sie dann gleich die Freibeträge nutzen.

 

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