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Fallen für Gewinne aus meinem Fremdwährungskonto Steuern an?

Steuer Währungen

Bis Ende 2024 gilt:

 

Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr geben Sie die Währungsgewinne in Ihrer Steuererklärung an.

 

Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr fallen keine Steuern auf Gewinne aus Fremdwährungskonten an.

 

 

Ab 01. Januar 2025 gilt für verzinste Fremdwährungskonten:

 

Währungsgewinne fallen auch unter die Kapitalertragsteuer. Das ist unabhängig von der Haltedauer. Von der Änderung ist zum Beispiel das US-Dollar Festgeldkonto betroffen.

Bei unverzinsten Fremdwährungskonten ändert sich nichts.

 

Mehr Infos zu diesem Thema lesen Sie auf unserer Steuerseite unter „Steuern National“.

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