Die Teilfreistellung ist der Ausgleich für die Körperschaftssteuer, die die Fondsgesellschaft bereits gezahlt hat.
Ab 01.01.2018 setzt sich die Quote der Teilfreistellungen bei Ausschüttungen, Veräußerungsgewinnen und -verlusten folgendermaßen zusammen (Dies gilt ab 01.01.2019 auch für die Vorabpauschale):