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Was ist die Teilfreistellung?

Investmentsteuer Steuer
  • Die Teilfreistellung ist der Ausgleich für die Körperschaftssteuer, die die Fondsgesellschaft bereits gezahlt hat.
  • Ab 01.01.2018 setzt sich die Quote der Teilfreistellungen bei Ausschüttungen, Veräußerungsgewinnen und -verlusten folgendermaßen zusammen (Dies gilt ab 01.01.2019 auch für die Vorabpauschale):

                          - Mischfonds (mit mindestens 25 % Aktienanteil) 15 % Teilfreistellung

                          - Aktienfonds (mit mindestens 51 % Aktienanteil) 30 % Teilfreistellung

                          - Immobilienfonds 60 % Teilfreistellung

                          - Immobilienfonds Ausland 80 % Teilfreistellung

 

  • Die Teilfreistellung wird vor dem Freistellungsauftrag, der Verlustverrechnung und der Kapitalertragssteuer angerechnet.
  • Die Quote der Teilfreistellung kann auch 0 % betragen. (z. B. bei Geldmarktfonds)

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Steuern

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