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Ich habe geheiratet/mich scheiden lassen, was ist beim Freistellungsauftrag wichtig zu wissen?

Freistellungsauftrag Steuer

Heirat

 

    • 1. Möglichkeit: Wenn Sie nichts unternehmen, werden die Freistellungsaufträge einzeln weitergeführt.
    • 2. Möglichkeit: Sie stellen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag.
      • Der Freibetrag für gemeinsam veranlagte Ehe-/Lebenspartner beträgt 2.000 €.
      • Bereits genutzte/ausgeschöpfte Beträge werden auf Ihren neuen gemeinsamen Freistellungsauftrag angerechnet.
      • Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt dann für all Ihre Gemeinschaftskonten und für Konten, die auf den Namen von nur einem der Ehe-/Lebenspartner geführt werden.

 

Trennung/Scheidung

 

    • Im Jahr der Trennung bleibt Ihr gemeinsam gestellter Freistellungsauftrag bis zum Jahresende gültig. Das gilt für Ihre Gemeinschaftskonten und für Konten, die auf den Namen von nur einem der Ehe-/Lebenspartner geführt werden.
    • Im Folgejahr der Trennung berücksichtigen wir keinen gemeinsamen Freistellungauftrag mehr.
    • Denken Sie daran, uns zu informieren und im Jahr nach der Trennung einzelne Freistellungsaufträge zu stellen. Nur so können Sie dann gleich die Freibeträge nutzen.

 

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.

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