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P-Konto - genaues Vorgehen

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Enthusiast
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Hallo,

mein Vater hat aktuell ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei einer anderen Bank. Dies würde ich gerne aus Kostengründen abschaffen und bei der CB eines eröffnen. Er benutzt es ausschließlich einmal im Monat um sein Geld abzuheben (einmalig), sonst keine Vorgänge auf dem Konto. Daher sind die Kosten, die die andere Bank für Kontoführung verlangt natürlich relativ hoch.

 

Leider konnte ich nichts konkretes bezüglich Eröffnung auf der HP finden.

Wie genau muss er vorgehen, um ein P-Konto bei CB eröffnen zu können?

 

Danke schon mal für die Info.

 

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Laut diesem Thread muss zunächst ein normales Girokonto eröffnet werden, das dann in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann. Wegen eventueller Einschränkungen beim Abheben von Bargeld kann es sein, dass Dein Vater nicht den gesamten Betrag auf einmal abheben kann.

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Enthusiast
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Wie genau findet denn den Umwandlung in ein P-Konto statt?
Telefonisch oder gibt es einen Vordruck?
Jetzt wird erst mal ein normales Konto eröffnet.
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Hallo @SmithA1,

für die Umstellung eines bestehenden Girokontos ist die Nutzung eines Formulars zu empfehlen, welches wir Ihnen bei Bedarf gerne über unsere telefonische Kundenbetreuung zukommen lassen.

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator

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Enthusiast
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Hierzu noch eine Nachfrage: Leider wird das Konto meines Vaters wegen einer Bonitätsauskunft bei der Schufa nicht eröffnet. War es nicht so, dass man einen gesetzlichen Anspruch auf die Eröffnung hat?
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@SmithA1

Wenn ich mich richtig erinnere, könnte man in diesem Fall versuchen ein Basiskonto zu eröffnen. Dort kann man direkt im PDF-Formular angeben, ob das Konto ein P-Konto sein soll.

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Vielen Dank für die Info. Allerdings setzt dies voraus, dass man aktuell kein P-Konto hat.
Er hat aber aktuell eines und würde gerne erst zu CB wechseln bevor er dieses (überteuerte) Konto kündigt.

Könnte hierzu vielleicht noch mal jemand von CB über das richtige Vorgehen etwas sagen bzw. auch sagen, ob er dann tatsächlich das Recht auf dieses P-Konto hat.
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Hallo @SmithA1,

vielen Dank für Ihre Rückfragen, die ich an dieser Stelle gerne beantworte. 

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Neueröffnung eines Pfändungsschutzkontos besteht nicht. Es ist allerdings richtig, wie auch @immermalanders korrekt bemerkte, dass Ihr Vater ein Basiskonto in unserem Haus eröffnen und hierauf angeben kann, dass er dieses als sogenanntes "P-Konto" führen möchte.  Das Antragsformular für unser Basiskonto erhalten Sie hier

Bitte berücksichtigen Sie, dass als Grundvoraussetzung für die Eröffnung gilt, dass Ihr Vater bei keinem anderen Bankinstitut ein aktives Giro- oder Basiskonto führen darf. Ihr Vater müsste demnach zuerst sein aktives P-Konto auflösen um einen Antrag auf ein Basiskonto in unserem Haus stellen zu können.

Für weitere Fragen stehen Ihnen natürlich auch meine Kollegen der Kundenbetreuung unter 0911 369 3000 zur Verfügung.

Viele Grüße

CB_Mine
Community-Moderatorin

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Vielen Dank für die Antwort.
Evtl. können Sie mir noch kurz weiterhelfen:
Mein Vater hat derzeit ein Konto. Ihren Aussagen zur Folge, müsste er dieses erst kündigen um bei CB ein Konto zu eröffnen. Dies wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Was genau macht er dann in der Zwischenzeit, bis das Konto bei CB eröffnet ist? Er erhält ja regelmäßige Rentenzahlungen.
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Moderator
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Hallo @Smith1A,

wir sind uns der Situation Ihres Vaters durchaus bewusst, können Ihnen aber unsererseits keine Zwischenlösung anbieten.
 
Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator
 

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