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P-Konto Bankkarten

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Eine Bekannte ist derzeit auf der Suche nach einem Pfändungsschutzkonto. Dehalb benötigt sie paar Infos vorab!

Sind beide Bankkarten sprich Visa & Girocard beim P-Konto dabei? Gibt es Einschränkungen in der Nutzung? Welche Unterschiede gibt es sonst zum normalen Girokonto?

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Hallo mastercom,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag.

 

Ein Pfändungsschutzkonto wird zu den Konditionen eines normalen Girokontos geführt. Es gibt hier einige Einschränkungen: 

- Es wird nur die VISA Card mit einem Limit von 200,00 EUR pro Transaktion zur Verfügung gestellt. 

- Keine Hinterlegung eines Dispokredites möglich. 

 

Es muss zuerst ein normales Girokonto eröffnet werden. Nach vollständiger Eröffnung kann eine Umstellung auf ein P-Konto erfolgen.

 

Viele Grüße
Max
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Vielen Dank für die Informationen, die ich so weitergeben werde. Wobei auffällt das bei den Mitbewerbern das P-Konto sinnvoller gestaltet ist. Dort wird statt Visa die Girocard ausgegeben, welche die bessere Akzeptanz in Deutschland hat. Auch das Limit der Visa Karte ist nicht wirklich nachvollziehbar.

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Hallo,

 

wenn ich den Autoren oben richtig verstehe gibt es beim P Konto eine EC UND Visakarte. Die Visakarte finde ich im gegensatz zu dir am sinnvollsten. Denn Sie ermöglicht das kostenfreie abheben an "allen" Geldautomaten.

 

Mit der Visa kann man seit Jahresanfang auch bei Aldi und Lidl bezahlen somit eine hohe akzeptanz.

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Er schreibt aber es gibt nur eine Visa Karte. Kostenlos Geld abheben spricht für die Visa. Fürs bezahlen jedoch nicht. Es gibt leider noch genug Geschäfte die keine Visa akzeptieren. Grundsätzlich ist derzeit noch die Girocard die bessere Wahl. Ich habe das in letzter Zeit oft festgestellt als ich nur eine Master und Maestrocard dabei hatte. Nur ein paar Beispiele: Poco, Buchladen, Apotheke, kleinerer Baumarkt, Norma usw. Alle bestanden auf die Girocard.
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Auf mich wirkt dieses Limit von 200€ pro Visacard-Transkation auch irgendwie wilkürlich-schikanös! Wenn man das Basiskonto bewusst nicht so attraktiv machen möchte, dann sollte man lieber an dem Punkt ansetzen, dass man die Gebühren für das Abheben mit der Visacard an den Kunden weiterberechnet, statt diese als Bank drauf zu zahlen.

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Wobei man da unterscheiden muss. Basiskonto ist ja nicht gleich P-Konto. Da gibt es den Unterschied dass das Basiskonto beide Karte dabei hat. Gibt es denn beim Basiskonto auch das Visa Limit? Ich glaube nämlich nicht!

Deine Idee mit den Abhebegebühren ist keine gute. Man wäre dann eigentlich nicht besser wie das FinTech Unternehmen mit dem Flex Konto.

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Hallo Community,

 

Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Konten ist der Pfändungsschutz, der nur bei dem P-Konto eingerichtet ist. Beide Produkte beruhen auf Vorgaben des Gesetzgebers.

 

Das Basiskonto richtet sich an Personen die sich regelmäßig in der EU aufhalten und dort aufgrund ihres Status kein anderes Zahlungsverkehrskonto unterhalten, also aufgrund von SCHUFA–Einträgen, Flüchtlingsstatus oder Personen ohne festen Wohnsitz. Zu diesem Konto, dass nur als Einzelkonto eröffnet werden kann, ist ein Dispo nicht möglich.

Die Nutzung der Karten ist wie folgt geregelt.

 

             - VISA: auf Guthabenbasis: 200 Euro pro Transaktion

                        Geldautomat: 3 x am Tag (600 Euro), 7 x in der Woche (1.400 Euro)

                      Handel: unbegrenzt bis Guthaben verbraucht ist

          - Girocard: Verfügungsrahmen pro Woche (Mo - So.): 200 Euro (ATM & POS)

                      Geldautomat : 200 Euro am Tag

                      Handel: 200 Euro pro Woche

 

Der andere Kontotyp ist das P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Es entsteht durch Umwandlung eine bereits bestehenden Einzelgirokontos. Mit der Umwandlung wird ein Dispo, sofern vorhanden, gelöscht. Eine Überziehung wird zurückgeführt. Die zugehörige Girocard wird gesperrt und das Limit für die VISA-Card auf 200 Euro pro Transaktion begrenzt. Ferner erfolgt eine SCHUFA Meldung.

 

Im Gegenzug sind Beträge bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze vor Pfändung durch einen Gläubiger geschützt.  

 

Soweit zu den beiden Kontotypen. Für individuelle Informationen steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenservice gerne zur Verfügung.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

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Hallo ,

 

Ich möchte mich hier auch zu Wort melden , da ich zu der Personengruppe gehöre die ein Anrecht auf ein Basiskonto hat.Ich habe schon mal vorab gesagt mit einem Mitarbeiter via Chat darüber diskutiert und daraufhin eine mail an euch Versand. 

 

Ich möchte mich erstmals für eure zügige Bearbeitung bedanken und über einen Misstand Berichten der die Eröffnung eines Basiskontos ungemein erschwert.

 

Ich staunte nicht schlecht als ich heute Mittag den Antrag samt Post Ident Coupon im Briefkasten fand. Soweit - sogut , der springende Punkt ist das ich Heute in drei Postfilialen war und aufgrund meiner Duldungspapiere abgewiesen wurde.

 

In der dritten Filiale kam mir die Galle hoch und ich began mit dem Vorgesetzten eine hitzige Debatte , die leider keinen Erfolg erbrachte.Das einzige was dabei raus sprang war das er meine Duldung Fotokopierte und kurzerhand einen kleinen Text darauf kritzelte ala dieses Dokument wäre für den Post Ident nicht zugelassen.Stempel und Unterschrift gab's obendrein auch noch gratis.

 

Ich habe ihm sogar klar gemacht das unser Innenminister Thomas

de Maizière die Änderung , die Erforderlich war Besiegelte.

 

Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geld...

 

Da stellt sich mir die frage wie das mit dem Post Ident überhaupt funktionieren soll ?

Die andere frage wäre wie man bei euch überhaupt ein Basiskonto eröffnen kann falls man Asylbewerber oder Duldungsinhaber ist , da man von der Post offentsichtlich Diskriminiert wird.

 

Ansonsten , wie ich in der Mail schon mitteilte , werde ich dann halt schauen nach Nürnburg zu fahren um die Legimitation vor ort zu erledigen. 

Diese Option ziehe ich als letzte in Betracht , da eine Zug oder Busfahrt inkl. Hostelübernachtung auch ein stolzes Sümmchen kosten würde.

 

Mit Freundlichen Gruß 

 

 

 

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Hallo in die Community,

 

zum Thema der P-Konten und Basiskonten haben wir eine ergänzende Information.

Ein bestehendes Basiskonto kann auch als P-Konto geführt werden.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

 

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