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Lastschrifteinzug durchführen

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Aufsteiger
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Hallo,

ich möchte einen Lastschrifteinzug durchführen, finde unter Zahlungsverkehr allerdings nur die Option "Überweisung". Wie muss ich vorgehen?

 

Besten Dank für hilfreiche Antworten.

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 11
Registriert: 20.01.2017

Hallo Nature80,

 

ich verstehe nicht so recht. Was meinen Sie mit "einen Lastschrifteinzug durchführen"? In der Regel ist es beim Lastschrifteinzug doch eher so, dass Sie jemand anderes durch Einzugsermächtigung "erlauben" Ihr Konto zu belasten. Dieser führt dann also einen Lastschrifteinzug durch.

Oder meinen sie vielleicht Dauerauftrag?

 

Viele Grüße,

Volker

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Beiträge: 3865
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@Nature80:

Soviel ich weiss, bietet die CB das nicht an.

@VossiG79:

Ich vermute, es ist die Möglichkeit gemeint, vom Referenzkonto eines Tagesgeldkontos selbst einen Einmalbetrag zu eigenen Gunsten einziehen zu lassen, wie es z. B. die oranje-farbene Onlinebank anbietet.

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Guten Morgen,

 

ich möchte den Punkt noch mal kurz aufgreifen.

 

Habe ich es richtig verstanden, dass die CB keine Möglichkeit bietet, Lastschriften von Fremdkonten (z. B. beim Mieter) einzuziehen?

 

Danke schon mal!

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Autorität
Beiträge: 3865
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Hallo, @Kerl66 ,

das hast Du richtig verstanden, wenn Du vom Privat-Girokonto sprichst.

 

Grundsätzlich ist der von Dir dargestellte Zahlungsweg auch zwischen Privatleuten möglich.

Dazu brauchst Du:

- Gläubiger-ID von der Bundesbank (bekommst Du auch als natürliche Person9

- Inkassovereinbarung mit Deiner Bank (dürfte schwierig werden)

- Unterschriebenes SEPA-Mandat des Zahlungspflichtigen mit Mandatsreferenznummer

- die Daten von Sender- und Empfängerkonto

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 63
Registriert: 10.03.2014

Moin!

Der Lastschrifteinzug unter Privatleuten (für Miete etc.) hat für den Empfänger doch keine wirklichen Vorteile: Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, der Einzug selbst kann vom Zahlenden mit langer Frist jederzeit zurück gerufen werden. Ergo ein unsicherer Geldeingang für dem Empfänger. Eine Überweisung kann der Zahlende hingegen nicht zurück rufen. Dieser Geldeingang ist für den Empfänger also sicher.


Autorität
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Richtig.

Aber auch der Zahler hat mehr Sicherheit, wenn er per Überweisung oder DA zahlt und so die Herrschaft über sein Konto nicht aus der Hand gibt.

Soll ja schon vorgekommen sein, dass z. B. aufgrund Mieterhöhung oder Betriebskostenabrechnung ohne Vorabstimmung "schon mal" der neue Betrag abgebucht wurde.

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