abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kontoauszug fürs Finanzamt

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 16.06.2017

Ich benötige die Kontoauszüge für einen Gewerbebetrieb in vom Fnanzamt anerkannter Form. Also habe ich bei der Hotline gefragt und folgende Auskunft erhalten: Das bereitgestellte pdf beim Kontoauszug wäre nicht änderbar und deshalb vom Finanzamt das Postfach mit Archivierung durch mich geeignet.  Das habe ich zunächst geglaubt und gewechselt auf Nicht-Post-Versand. Nun habe ich durch Probieren festgestellt, dass das pdf veränderbar ist, die Aussage also nicht korrekt war. Gibt es eine papierlose Form der Auszugspeicherung, die vom Finanzamt anerkannt ist oder sollte ich das Verfahren besser wieder wechseln?

0 Likes
3 Antworten 3

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 63
Registriert: 10.03.2014

Moin!

 

Vielleicht sind die Anforderungen für einen Gewerbebetrieb ja seitens des Finanzamtes höher...

Aber bei mir als Privatperson hat das Finanzamt bisher die Ausdrucke aus meinem Online-Banking-Programm problemlos als Belege akzeptiert.

Vielleicht kannst du dir ja auch mit einem entsprechenden Programm (es gibt ja einige, auch kostenlose) helfen?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4472
Registriert: 06.02.2015

@Unternehmer77, klar kann man ein PDF nachträglich mit entsprechenden Tool verändern (manipulieren). Einen wirklich zuverlässigen Schutz von Veränderung eines Dokuments gibt es nicht. Man könnte die Dokumente eventuell mit einer Zertifizierungssignatur versehen um aufzuzeigen, dass das Dokument dem Original entspricht. Aber das wird sich nicht "einfach mal schnell" umsetzen lassen. Ich habe dazu eine entsprechende Idee erstellt. Durch einen Vote kann man die Idee unterstützen...

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 623
Registriert: 07.08.2014

In welchem Bundesland ist das?

Mein FA in Baden-Württemberg hat diese .pdf Ausdrucke immer akzeptiert. Oder auch als Nachreichung per e-mail mit .pdf Anhang.

Und in diesem Jahr konnte ich feststellen, dass die Angaben von ausländischen Banken nach den neuen Regeln schon im Besitz des FA waren.

Der Datenaustausch zwischen Banken und FA funktioniert also.

0 Likes
Antworten