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Glücksspielgebühren (5€) - Verstößt consors gegen geltendes Recht?

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 17.01.2019

Hallo,

 

durch TV werbung wurde ich auf die online casinos aufmerksam. also habe ich ab und zu gespielt. einzahlung mit visa. als der betrag vom konto abgebucht wurde, wurde für jede einzelne abbuchung eine gebühr von 5€ an consors fällig. 

nach googlen ob das rechtens ist, war ich in verschiedenen foren unterwegs, und jetzt weiss ich dass online casinos zu 99% illegal in deutschland glücksspiel betreiben. ausnahme sind wenige casinos in schleswig holstein wenn ich das richtig verstanden habe.

 

§ 4 GlüStV
Allgemeine Bestimmungen
1) 1Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. 2Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.

 

oder 

 

§ 9 GlüStV Glücksspielaufsicht

4. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen

 

in dessen zusammenhang hagelt es beiträge von spielern die ihr eingezahltes geld zurückfordern per VISA chargeback / Lastschriftrückgabe.

 

Berichtsausschnitt:

Im konkreten Fall vor dem Münchener Amtsgericht ging es darum, dass ein Spieler den Forderungen der Bank für die Zahlung der Kreditkarten-Ausgaben nicht nachkommen wollte. Eingesetzt hatte der Kunde eine Kreditkarte von VISA und damit Zahlungen im Online-Glücksspielbereich abgewickelt. Die Bank reichte die Forderung an ein Inkassounternehmen weiter, welches sich dann um die Eintreibung des Geldes kümmern sollte. Der Fall ging allerdings bis vor das Amtsgericht, wo der Kunde nun Recht bekam. Wie das Amtsgericht erklärte, sei in der BGH-Rechtsprechung klar definiert, dass es sich bei einem Kreditkartenvertrag um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt und die Bank dazu verpflichtet sei diese zu erfüllen. Das Glücksspiel allerdings stelle eine Ausnahme dar.

 

So erklärte das Gericht im Detail: „Die Zahlung des Kreditkartenunternehmens an das Vertragsunternehmen ist allerdings ausnahmsweise dann keine Aufwendung, die das Kreditkartenunternehmen für erforderlich halten darf, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt. Dann ist das Kreditkartenunternehmen zur Zahlungsverweigerung nicht nur berechtigt, sondern aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Karteninhaber auch verpflichtet.

 

Es ist schon ziemlich dreisst, wenn ich lese was die leute für unsummen verlieren, und die Zahlungsdiensleister dennch verbotener weise die zahlungen durchführen UND dann auch noch eine Glücksspiel Gebühr verlangen, um an den suchtis mitzuverdienen, anstatt über den Merchant Category Code (MCC) diese Zahlungen zu verbieten.

 

ich hoffe die spieler holen sich alles von den banken wieder.

 

gruss

 

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
Autorität
Beiträge: 4472
Registriert: 06.02.2015

@meiner1337

Laut Preisverzeichnis fällt diese Gebühr bei Zahlungen mit der Kreditkarte an. Würde man also mit der Girocard zahlen, wird die Gebühr nicht belastet. Seit mehreren Jahren gibt es eine solche Gebühr bei einigen Banken und ich habe bisher noch nichts davon gelesen, dass Klagen dagegen erhoben wurden.

 

[...] anstatt über den Merchant Category Code (MCC) diese Zahlungen zu verbieten [...]

In so einem Fall könnte man in vielen Zeitungsläden den Einkauf per Kreditkarte bezahlen, da man dort auch z.B. Lotto spielen kann und somit alle Buchungen von diesem Terminal mit dem entsprechendem MCC versehen werden.

 

[...] ich hoffe die spieler holen sich alles von den banken wieder. [...]

Kann man gerne versuchen, sollte sich im Gegenzug aber nicht wundern, wenn man, wegen der Teilnahme am illegalen Glückspiel Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.


Enthusiast
Beiträge: 719
Registriert: 10.12.2014

Das ist ja mal wieder typisch.

Jeder der ein Geschäft gemacht hat, ds sich hinterher als nicht positiv herausstellt, versucht mit Hilfe deutscher Gerichte sein Geld wieder zu bekommen und die Gerichte spielen dabei auch noch mit.

Früher galt mal der Spruch: Spielschulden sind Ehrenschulden.

Vielleicht entscheidet bald ein Gericht, dass den Börsenanlegern die Verluste gemacht haben ihr Geld zurück erstattet werden muss, weil die unmündigen Anleger mit diesen Verlusten nicht rechnen konnten und das beim Kauf nicht explizit genug erwähnt wurde.

 

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