abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gescheiterte SEPA-Lastschriftrückgabe

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Routinierter Autor
Beiträge: 114
Registriert: 07.04.2014

Bekanntlich kann man SEPA-Lastschriften 8 Wochen nach Belastung bzw. Unterrichtung über die Belastung widersprechen und die Lastschriftrückgabe veranlassen.

 

Ich wollte am 17.05.2017 eine Lastschrift vom 22.03.2017 zurückgeben. Die Frist endete an diesem Tag (Ereignisfrist, Fristberechnung nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB).

 

Die Lastschriftrückgabe war im Online-Banking bereits nicht mehr möglich, so dass ich telefonisch die Kundenbetreuung kontaktierte. Auch dort war es nicht möglich, die Lastschrift zurückzugeben, weil angeblich die Frist verstrichen sei. Man wolle mit der Fachabteilung Rücksprache halten. Sicherheitshalber habe ich den Auftrag zur Rückgabe nochmals schriftlich erteilt.

 

Die Consorsbank teilt nun mit, dass man am letzten Tag der Frist nur Rückgaben bis 15:00 Uhr akzeptiere. Der telefonische Auftrag zur Lastschriftrückgabe sei erst gegen Abend des 17.05.2017 erfolgt, so dass er im Buchungslauf nicht mehr berücksichtigt worden sei. 

 

Mit dieser Begründung weigert sich die Consorsbank, die Lastschrift zurückzugeben. Kontakte mit der zuständigen "Fachabteilung" brachten keinen Erfolg.

 

Eine Lastschriftrückgabe gemäß gesetzlicher Regelungen ist kein Wertpapiergeschäft. Hier hat die Consorsbank offenbar völlig falsche Vorstellungen von der Einhaltung gesetzlicher Fristen. 

 

Ich warte jetzt noch die schriftliche Antwort der Consorsbank ab, dann geht der Fall an die BaFin.

 

 

 

 

0 Likes
21 Antworten 21

Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 34
Registriert: 14.12.2015

Die zivilrechtliche "Beratung" kam nicht von der Bank, sondern von mir. Und ich bin auch nur ein ganz normaler Kunde. Die BaFin wird Ihnen nicht viel helfen können. Sie kann gegenüber der Bank höchstens eine Empfehlung abgeben nachdem sie den Fall geprüft hat (also z. B. "ja, ihr hättet das noch bearbeiten müssen" oder "nein, ihr habt alles richtig gemacht". https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Ansprechpartner/BaFin/bafin_node.html...

 

Die BaFin kann keine rechtlichen Entscheidungen treffen und darf auch nicht rechtlich beraten! Um ein Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Verbraucherrecht kommen Sie also nicht herum.

 

Tipp für die Zukunft: Einfach früher Widerspruch gegen eine Lastschrift einlegen und nicht erst 5 Minuten vor der Angst.

 

Bevor Sie jetzt also zu allen möglichen Institutionen laufen und Ihr Geld für Porto und Beratung ausgeben, denken Sie nochmal genau nach.


Routinierter Autor
Beiträge: 114
Registriert: 07.04.2014

@CB_Michael:

Sie können davon ausgehen, dass mich die Consorsbank bereits maximal verärgert hat. 

 

Der Fall liegt nun ohnehin bei der BaFin. 

 

Natürlich werde ich aus dem Verhalten der Consorsbank weitere Konsequenzen ziehen. Auch  wenn es sich um einen überschaubaren Betrag handelt (ca. 90,- €), werde ich die Bank vollumfänglich in Haftung nehmen. Nichts ist sicherer als das.

 

Leider haben die Mitarbeiter der Consorsbank zahlreiche Anrufe und schriftliche Aufforderungen nicht zum Anlass genommen, das Problem zu lösen. Stattdessen trifft man auf ratlose Kundenbetreuer, die nach dem Stille Post-Prinzip Stellungnahmen einer (für Kunden nicht erreichbaren) "Fachabteilung" ausrichten - und umgekehrt.

 

Es zeugt nicht gerade von Professionalität, wenn sich die kontaktscheuen Fachleute vor dem Kunden verstecken und die allgemeine Kundenbetreuung vorschicken. Deren gut gemeinte, aber wenig zielführende Ratschläge machen die Situation meist noch schlimmer.

 

Man hätte auch nach der anfänglichen Weigerung, die Lastschriftrückgabe vorzunehmen, immer noch handeln können. § 675x Abs. 5 Satz 1 BGB lässt Ihnen selbst nach Ende der Widerrufsfrist einen Spielraum von 10 Geschäftstagen. Diesen Zeitraum hat man lieber für einen längeren E-Mail-Verkehr mit dem Kunden genutzt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

0 Likes
Antworten