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Einreichung eines Schecks aus den USA - wann auf dem Konto ersichtlich

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Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2018

Guten Tag,

 

ich habe Ihnen am 25. April einen Scheck zugesandt der Sie laut Einlieferungsbeleg am 27. April erreicht hat. Hierbei handelt es sich um eine fünfstellige Summe in USD, ausgestellt von einer US-amerikanischen Bank.

 

Leider kann ich in der Umsatzübersicht nicht erkennen, ob Sie den Vorgang bereits bearbeiten und wie der Status ist. Ist dies normal, bzw. wird der Betrag erst nach vollständiger Gutschrift erscheinen?

 

 

Ich freue mich auf Ihre Antwort und sende freundliche Grüße

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 38
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@Sigrid_W Ja, der "Ideen-Bereich". Da gibt es Ideen, die seit 2014 diskutiert werden, und sich ab und zu mal ein Moderator einschaltet und versichert, dass daran mit "Hochdruck" gearbeitet wird, aber dennoch nichts passiert. Nein danke.

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Enthusiast
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@kopterpilot:

Ich stimme ja zu, dass das E-Mail etwas knapp und allgemein gehalten ist; ist aber hier nicht unüblich Smiley (zwinkernd) Sei froh, wenn Dir nicht gleich noch das Konto gekündigt wird. Es gibt mittlerweile Tausende Fälle, wo Banken der bürokratische Aufwand mit Kunden mit US-Bezug einfach zu hoch ist und denen gekündigt wurde: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/commerzbank-droht-tausenden-kunden-mit-rauswurf-1557...

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 38
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@expat Danke interessanter Link, zumal ich in Amiland tatsächlich ein Brokerage-Account habe und auch bei dem zitierten deutschen Geldhaus Kunde bin. Und was das Thema betrifft kennst du dich ja aus.

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
Autorität
Beiträge: 4497
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@expat

[...] Du meinst, wenn man einen lukrativen Vertrag mit dem IRS macht, kann man gleichzeitig folgenlos gegen Meldepflichten gemäss GwG bzw. FATCA verstossen? [...]

Das meine ich nicht und habe ich auch nicht geschrieben.

Was ich geschrieben habe ist, dass es meiner Meinung nach egal ist, ob eine Bank QI ist oder nicht hat nichts mit eventuell vorhandenen Meldepflichten zu tun. Sprich die Bank wird gewisse Überweisung immer melden (müssen) egal ob sie ein QI ist oder nicht. Abgesehen von den genannten Vorschriften sind, vom Empfänger bzw. Sender der Überweisung, eventuell noch die Vorgaben aus den AWV zu beachten.

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