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Zwischengewinn

Steuer

Darunter versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Er unterliegt der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer. Die Fondsgesellschaft mus den Teil des Ertragszuwachses, der aus Zinserträgen und Zinsansprüchen resultiert, börsentäglich als Zwischengewinn gesondert ermitteln und veröffentlichen. Bei dem Käufer von Investmentfondsanteilen wird der gezahlten Zwischengewinn als negative Einnahme steuermindernd verrechnet, der Verkäufer hingegen muss den erhaltenen Zwischengewinn als Kapitalertrag versteuern. Im Zuge der Reform des Investmentsteuergesetz ist die Berechnung des täglichen Zwischengewinns seit dem 01.01.2018 weggefallen.

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